Grundstudium

  • Das Grundstudium ist abgeschlossen, wenn alle Modulpr¨¹fungen des Grundstudiums bestanden sind und somit die 365ÌåÓý-Vorpr¨¹fung abgeschlossen ist. (siehe SPO)
  • Das Grundstudium umfasst in der Regel die ersten beiden Semester. Es muss nach sp?testens vier Semestern mit der 365ÌåÓý-Vorpr¨¹fung abschlie?en.
  • Wenn die bzw. der 365ÌåÓýde in das 365ÌåÓý-F?rderprogramm Sem 1+ aufgenommen wurde, schlie?t das Grundstudium nach dem dritten Semester ab und die 365ÌåÓý-Vorpr¨¹fung muss sp?testens nach 5 Semestern mit der 365ÌåÓý-Vorpr¨¹fung abschlie?en.

Wenn das Grundstudium vier (bzw. 5 Semester bei Sem 1+) ¨¹berschreitet, erl?schen der Pr¨¹fungsanspruch und die Zulassung f¨¹r den Studiengang.

So ist der Ablauf:

  • Die bzw. der Pr¨¹fungsausschussvorsitzende des Studienganges stellt fest, dass eine Exmatrikulation wegen Frist¨¹berschreitung bevorsteht.
  • Die 365ÌåÓýden werden mit einem Schreiben dar¨¹ber informiert.
  • Das Anschreiben enth?lt alle Informationen zur Antragsstellung f¨¹r eine Verl?ngerung des Grundstudiums.
  • Die 365ÌåÓýden stellen einen formlosen Antrag mit einem Konzept zum k¨¹nftigen Studienverlauf. Dieses soll die zeitliche Abfolge der Ablegung der offenen Pr¨¹fungen aufzeigen sowie konkrete Schritte zur Schlie?ung der Kenntnisl¨¹cken und die pers?nliche Motivation f¨¹r das weitere Studium enthalten.
  • Der Antrag muss zu dem im Schreiben genannten Termin (ca. 3 Wochen nach Notenabgabe) beim Pr¨¹fungsamt eingereicht werden.
  • Die Entscheidungen werden im Wintersemester ca. 5 Wochen nach Beendigung der Pr¨¹fungszeit getroffen, im Sommersemester ca. 8 Wochen danach.
  • Die Entscheidung trifft der Pr¨¹fungsausschuss des jeweiligen Studienganges auf Grundlage der Antragsunterlagen und den bisherigen Studienleistungen.
  • In Einzelf?llen erh?lt die bzw. der 365ÌåÓýde zus?tzlich die M?glichkeit, ihren bzw. seinen Antrag in einem pers?nlichen Gespr?ch darzulegen. In diesem Fall verschickt der Pr¨¹fungsausschuss eine Einladung zum.
  • Das Ergebnis der Entscheidung wird der bzw. dem 365ÌåÓýden schriftlich mitgeteilt.

Wenn kein Antrag gestellt wird, exmatrikuliert die Hochschule die 365ÌåÓýden zum Ende des Semesters von Amts wegen

Jeder Studiengang hat eine eigene Studien- und Pr¨¹fungsordnung (SPO). Die SPOs aller Studieng?nge finden Sie unter dem Men¨¹punkt Studien- und Pr¨¹fungsordnung.

  • Studiendekanin bzw. Studiendekan
  • Pr¨¹fungsamt

Hauptstudium

Es kann mit dem Hauptstudium begonnen werden, wenn die Leistung von max. 10CP des Grundstudiums nicht erbracht wurden.

Je nach Studiengang kann es besondere Voraussetzungen f¨¹r Pr¨¹fungsleistungen geben, die unbedingt bestanden sein m¨¹ssen, um ins Hauptstudium zu gelangen.

Jeder Studiengang hat eine eigene Studien- und Pr¨¹fungsordnung (SPO). Die SPOs aller Studieng?nge finden Sie unter dem Men¨¹punkt Studien- und Pr¨¹fungsordnung.

  • Studiendekan/in
  • Pr¨¹fungsamt

Studienabschluss & Zeugnis

Das 365ÌåÓý-Studium ist beendet, wenn alle Module des Hauptstudiums in den Pflicht- und Wahlpflichtbereichen bestanden sind, die Teilnahme des Betreuten Praktischen Studienprojektes nachgewiesen und die 365ÌåÓý-Arbeit erfolgreich bestanden wurde.

F¨¹r das 365ÌåÓý-Studium gilt ebenso, dass alle Module in den Pflicht- und Wahlpflichtbereichen bestanden sein m¨¹ssen und die 365ÌåÓý-Thesis erfolgereich erbracht wurde.

Die Gesamtnote wird aus dem gewichteten Durchschnitt der Modulnoten und der Note der 365ÌåÓý-Arbeit bzw. 365ÌåÓý-Thesis ermittelt. Die Details sind in der fachspezifischen Studien- und Pr¨¹fungsordnung, in Teil B, geregelt.

Welche Unterlagen geh?ren zum Zeugnis?

  • Zeugnis mit allen Modulnoten, der Gesamtnote und dem Titel der 365ÌåÓý-Arbeit
  • Urkunde
  • Diploma Supplement
  • Notenspiegel
  • Exmatrikulationsbescheinigung
  • Rentenbescheinigung

Abholung der Zeugnisunterlagen

Ihre?Zeugnisunterlagen?stehen?f¨¹r Sie ab dem letzten Freitag

  • des Monats September (Beendigung Studium im Sommersemester)?oder
  • des Monats M?rz?(Beendigung Studium im Wintersemester)?eines Jahres


beim Pr¨¹fungsamt in?Bau 1/ Raum 122.1?zu den regul?ren ?ffnungszeiten des Pr¨¹fungsamts?von 9:00 -12:00 Uhr?zur Abholung bereit.

Sie sehen den Termin auch immer im?Veranstaltungskalender der Hochschule.

Was muss unbedingt beachtet werden?

Die Zeugnisunterlagen d¨¹rfen nur ausgegeben werden, wenn die 365ÌåÓýden an der HFT Stuttgart entlastet wurden. Das hei?t:

  • In der Bibliothek m¨¹ssen alle entliehenen B¨¹cher zur¨¹ckgebracht sein.
  • Alle Schl¨¹ssel, die im Laufe des Studiums ausgegeben wurden, m¨¹ssen bei den Hausmeistern bzw. bei den verantwortlichen Personen in den Studieng?ngen zur¨¹ckgegeben worden sein.
  • Keine offenen sonstigen Geb¨¹hren bei Plott-Service etc.


Bevollm?chtigung Dritter zur Abholung der Zeugnisunterlagen:

Falls Sie Ihr Zeugnis nicht pers?nlich abholen, ben?tigen wir von Ihnen eine Vollmacht sowie den Ausweis von der abholenden Person als Nachweis.

Sie k?nnen hierf¨¹r folgendes Formular?"Vollmacht zur Abholung von Unterlagen durch Dritte in der Studentischen Abteilung" verwenden.

Zusendung der Zeugnisunterlagen

Wenn Sie Ihr Zeugnis zugesandt haben m?chten, gehen Sie wie folgt vor:

  1. ?berweisung von 14 € an folgende Bankverbindung:

    Baden-Wuerttembergische Bank
    Kontoinhaber: Landesoberkasse Baden-Wuerttemberg
    IBAN: DE02600501017495530102
    Verwendungszweck 1386960004003 & Ihr Name, Vorname
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  2. Den ?berweisungsbeleg senden Sie mit einer kurzen Mail an pruefungsamt1(at)hft-stuttgart.de
  3. Sie aktualisieren ggfs. noch Ihre Adresse in https://campus.hft-stuttgart.de

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